Büro der irakischen Kurden in
Deutschland
Herrn Barzani und Herrn Talabani
Göttingen, den 14.01.2004.
2004
Sehr
geehrter Herr Barzani,
Sehr
geehrter Herr Talabani,
Mehr
als drei Jahrzehnte lang, seit 1970, haben wir den Widerstand der Kurden gegen
das Bath-Regime, gegen Unterdrückung, Verfolgung und Vernichtung, nach unseren
Möglichkeiten unterstützt. Wir haben über die Jahre die furchtbaren Verbrechen
an der Zivilbevölkerung, die Misshandlungen, Folterungen und Hinrichtungen, die
Vergewaltigungen und Massenexekutionen, die Verschleppungen und Vertreibungen, die
Massenmorde mit Giftgas dokumentiert. Wir haben diese Verbrechen immer wieder
mit Presseerklärungen und Pressekonferenzen, mit Publikationen der deutschen
und internationalen Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nach unseren Schätzungen
sind seit 1968 insgesamt etwa 500.000 kurdische Einwohner des Nordirak, unter
ihnen auch Yeziden und Assyro-Chaldäer,
vernichtet worden.
Nach
der Konvention der UN zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948
liegt somit das Verbrechen des Genozids vor, also die absichtliche Vernichtung
von größeren Teilen einer ethnischen Gruppe. Es hat allzu viel menschliches
Leiden im irakischen Kurdistan gegeben, begangen von dem Terrorregime Saddam
Husseins im Namen des arabischen Nationalismus. Damit sich diese Verbrechen niemals
wiederholen braucht der Nordirak auch eine
militärisch abgesicherte umfassende Autonomie.
Zunächst
unlösbar erscheinende Probleme zwischen verschiedenen Nationalitäten werden
heute von allen modernen Demokratien durch Modelle des Föderalismus oder der
Autonomie gelöst. Das ist in vielen Staaten inzwischen unverzichtbarer Teil von
Demokratie und Rechtsstaat. So haben in Europa Spanien (für Katalonien),
Belgien (für die Wallonie, Flandern), Großbritannien (für Schottland und Wales)
und Italien (für das deutschsprachiges Südtirol) ihren kleineren Nationalitäten
autonome Regionen zugestanden und ein harmonisches Miteinander verschiedener
Völker geschaffen. Auch Staaten in anderen Kontinenten, wie Kanada, Panama, Nicaragua
oder Indien haben ihren kleineren autochthonen Nationalitäten selbst verwaltete
Regionen zugestanden.
Nachdem
Zusammenbruch des Kommunismus sind in Osteuropa zahlreiche Völker unabhängig
geworden und sie leben heute in demokratisch regierten Staaten. Auch in Süd- und Mittelamerika sind die meisten
Diktatoren gestürzt worden. Allein in der arabisch/islamischen Welt herrschen
bis heute Diktaturen vor. Aber auch diese Region kann sich nicht auf Dauer vom
Rest der Welt isolieren. Der arabische Nationalismus darf nicht weiter kleinere
Völker verfolgen oder vernichten wie es im Südsudan, in der algerischen
Kabylei oder dem irakischen Kurdistan geschehen ist.
Nach
dem Genozid und dem Verlust einer halben Millionen Menschen hat das kurdische
Volk im Nordirak ein Recht auf Verteidigung. Nach den bitteren Erfahrungen von
Völker – und Giftgasmord braucht der
Nordirak auch in der Zukunft eigene militärische Einheiten, die in der Lage
sind die Zivilbevölkerung vom neuen Genozid zu schützen.
In
Belgien gibt es selbstverständlich für
die französisch-, flämisch- und
deutschsprachigen Regionen, in der Schweiz für die französisch-, deutsch- oder
italienischsprachigen, in Kanada für die
englisch- und französischsprachigen jeweils
eigene militärische Einheiten, die die jeweilige Regionalsprache als alleinige
Kommandosprache benutzen. Dort hat dann also jede regionale Nationalität eigene
militärische Einheiten mit eigener Sprache. Insofern müssen die militärischen
Verbände im Nordirak als eigene kurdische militärische Einheiten
zusammengefasst werden. Dabei können sich die Kurden durchaus auf die genannten
Vorbilder westlicher Demokratien berufen.
Viele
gesamteuropäische Institutionen haben Deklarationen und Verordnungen für Rechte
nationaler Minderheiten und Völker, für den Schutz ihrer Sprachen und Kulturen
erlassen, so z.B. das Europäische Parlament, der Europa Rat, die
Parlamentarische Versammlung des Europa Rats, die Stiftung für Interethnische
Beziehungen, die Versammlung der Europäischen Regionen sowie die
Mitteleuropäische Initiative.
Alle
diese Deklarationen legen besonderer Rechte einzelner Nationalitäten fest. Auch deshalb hat der mehrheitlich kurdische Nordirak
ein Recht auf eine selbst verwaltete Regionalautonomie. Aber auch die kleineren
Volksgruppen Irakisch-Kurdistan wie die Yeziden,
die Assyrochaldäer, die Turkmenen und Araber müssen kulturelle und sprachliche Minderheitenrechte
erhalten. Viele dieser Rechte im schulischen und sprachlichen Bereich sind für
die kleineren Volksgruppen der bisherigen Schutzzone im Nordirak realisiert worden,
so die Einrichtung von assyrochaldäischen
Ober- und Grundschulen, von Zeitungen
und die garantierte Parlamentsvertretung. Dazu müssen auch Rechte
lokaler Selbstverwaltung, auch auf Ort- oder Distriktebene zum Beispiel für die Yezidi im
Sinjargebiet kommen.
Dringend
garantiert und realisiert muss das Recht auf Rückkehr für alle Vertriebenen
sein. Die endgültigen Grenzen der Autonomen Region sollten durch Plebiszite der
Alteingesessenen nach ihrer Rückkehr etwa in den Regionen Mandali, Kirkuk, Sinjar, Khanaqin, Camcamal festgelegt werden. In diesem Zusammenhang muss die
völlige Gleichberechtigung der Religionen nicht nur der assyro-chaldäischen
Christen und Armenier, sondern auch der kurdischen religiösen Gemeinschaften
der Sunniten, Shiiten und der Yeziden
garantiert werden.
Prinzipien
der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Zivilgesellschaft
besitzen weltweit Gültigkeit. Sie werden sich eines Tages auch in der
arabischen wie der islamischen Welt durchsetzen. Seit 1991 hat die Demokratie
auch in Irakisch-Kurdistan Fortschritte gemacht. So stehen den beiden größten
kurdischen Parteien noch große Aufgaben bevor. Weder die Demokratische Partei
Kurdistan noch die Patriotische Union dürfen sich vor dieser Aufgabe drücken.
Eine Fortdauer einer autoritären
Herrschaft einer Partei, sei es im Norden, sei es im Süden des Autonomiegebiets,
würde den Jahrzehnte langen kurdischen Freiheitskampf unglaubwürdig machen.
Wir
hoffen, dass sehr bald die beiden kurdischen Parteien demokratische Spielregeln
befolgen und dass sich das Jahr 1966 im Nordirak nicht wiederholen wird.
Dazu
gehört, dass
-
im Nordirak freie Wahlen stattfinden,
an denen sich alle
Parteien beteiligen dürfen,
-
eine gemeinsame Regierung und
Administration im gesamten Nordirak gebildet wird,
-
die Truppen beider Parteien zu einer
nordirakischen Armee vereinigt werden, die ihrerseits einen autonomen Teil der
Gesamtstreitkräfte des Irak bilden müssen,
Wir
wünschen Ihnen bei der Realisierung dieser notwendigen Schritte viel Erfolg und
danken für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit
herzlichen Grüßen
Ihr
Tilman
Zülch
Präsident/ Vorsitzender (D)
Vizepräsident/Vizevorsitzender André Rollinger (L),
Vorstandsmitglieder Hanspeter Bigler (CH), Hans Bogenreiter (Ö),
Fadila Memisevic (BiH), Mateo Taiban (ST/I)
PS:
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat schon 1975 gemeinsam mit anderen
internationalen Menschenrechtsorganisationen eine Kampagne gegen die Zerstörung
des irakischen Kurdistan und die Vertreibung
der kurdischen Bewegung und Bevölkerung unter Mustapha Barzani geführt.
Sie hat dann die Aufnahme eines Kontingents kurdischer Flüchtlinge in
Deutschland durchgesetzt. Sie hat 1986/1987 als erste über Giftgasangriffe auf
kurdische Dörfer schon ein Jahr vor Halabja berichtet. Die Gesellschaft hat die
führende Beteiligung deutscher Firmen am Aufbau der irakischen Giftgasindustrie
aufgedeckt und wurde vom Bonner Landgericht
1987 wegen Beleidigung dieser Firmen zu 2 x DM 500.000,-- verurteilt.
Das Urteil wurde ein Jahr später vom Kölner Oberlandesgericht revidiert. Unsere
Menschenrechtsorganisation hat dann jahrelang ein Lager der Giftgasflüchtlinge
in der Türkei unterstützt. Sie hat im Herbst 1990 die Waffenlieferungen der
Firma Messerschmidt-Bölkow- Blohm an die irakische Luftwaffe aufgedeckt und im
Winter 1990/1991 den internationalen Medien im Februar 1991 in Jerusalem
während des Golfkrieges einen Report über den Genozid an Kurden und Assyro-Chaldäern vorgelegt und danach in Bonn
über die Beteiligung deutscher Firmen am Aufbau irakischer Scut-Raketen nachgewiesen. Die GfbV hat dann nach der
Massenflucht der Kurden in die Türkei eine Medienkampagne gemeinsam mit vielen
kurdischen Organisationen geführt, das Flüchtlingslager Üzümli
(Deshtan) in den kurdischen Bergen mit 50.000
Insassen versorgt und nach der Rückkehr der Kurden den Wiederaufbau von über
100 Dörfern vor allem im Barzantal initiiert. Die
GfbV hat viele Jahre lang die kurdische Exilbewegung in Deutschland und auch
die Flüchtlinge aus dem irakischen Kurdistan unterstützt. Der Gründer und
Generalsekretär der GfbV Tilman Zülch hat mehrere Bücher und Menschenrechtsreporte
über kurdische Probleme herausgegeben.