Büro der irakischen Kurden in

Deutschland

Herrn Barzani und Herrn Talabani

 

 

 

 

                                               Göttingen, den 14.01.2004. 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Barzani,

Sehr geehrter Herr Talabani,

                                           

Mehr als drei Jahrzehnte lang, seit 1970, haben wir den Widerstand der Kurden gegen das Bath-Regime, gegen Unterdrückung, Verfolgung und Vernichtung, nach unseren Möglichkeiten unterstützt. Wir haben über die Jahre die furchtbaren Verbrechen an der Zivilbevölkerung, die Misshandlungen, Folterungen und Hinrichtungen, die Vergewaltigungen und Massenexekutionen, die Verschleppungen und Vertreibungen, die Massenmorde mit Giftgas dokumentiert. Wir haben diese Verbrechen immer wieder mit Presseerklärungen und Pressekonferenzen, mit Publikationen der deutschen und internationalen Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nach unseren Schätzungen sind seit 1968 insgesamt etwa 500.000 kurdische Einwohner des Nordirak, unter ihnen  auch Yeziden und Assyro-Chaldäer, vernichtet worden.

 

Nach der Konvention der UN zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 liegt somit das Verbrechen des Genozids vor, also die absichtliche Vernichtung von größeren Teilen einer ethnischen Gruppe. Es hat allzu viel menschliches Leiden im irakischen Kurdistan gegeben, begangen von dem Terrorregime Saddam Husseins im Namen des arabischen Nationalismus. Damit sich diese Verbrechen niemals wiederholen braucht der Nordirak auch eine  militärisch abgesicherte umfassende Autonomie.

 

Zunächst unlösbar erscheinende Probleme zwischen verschiedenen Nationalitäten werden heute von allen modernen Demokratien durch Modelle des Föderalismus oder der Autonomie gelöst. Das ist in vielen Staaten inzwischen unverzichtbarer Teil von Demokratie und Rechtsstaat. So haben in Europa Spanien (für Katalonien), Belgien (für die Wallonie, Flandern), Großbritannien (für Schottland und Wales) und Italien (für das deutschsprachiges Südtirol) ihren kleineren Nationalitäten autonome Regionen zugestanden und ein harmonisches Miteinander verschiedener Völker geschaffen. Auch Staaten in anderen Kontinenten, wie Kanada, Panama, Nicaragua oder Indien haben ihren kleineren autochthonen Nationalitäten selbst verwaltete Regionen zugestanden.

 

Nachdem Zusammenbruch des Kommunismus sind in Osteuropa zahlreiche Völker unabhängig geworden und sie leben heute in demokratisch regierten Staaten. Auch in  Süd- und Mittelamerika sind die meisten Diktatoren gestürzt worden. Allein in der arabisch/islamischen Welt herrschen bis heute Diktaturen vor. Aber auch diese Region kann sich nicht auf Dauer vom Rest der Welt isolieren. Der arabische Nationalismus darf nicht weiter kleinere Völker verfolgen  oder  vernichten wie es im Südsudan, in der algerischen Kabylei oder dem irakischen Kurdistan geschehen ist.

 

Nach dem Genozid und dem Verlust einer halben Millionen Menschen hat das kurdische Volk im Nordirak ein Recht auf Verteidigung. Nach den bitteren Erfahrungen von Völker – und  Giftgasmord braucht der Nordirak auch in der Zukunft eigene militärische Einheiten, die in der Lage sind die Zivilbevölkerung vom neuen Genozid zu schützen.

 

In Belgien gibt es selbstverständlich  für die französisch-, flämisch- und  deutschsprachigen Regionen, in der Schweiz  für die französisch-, deutsch- oder italienischsprachigen, in  Kanada für die englisch- und französischsprachigen  jeweils eigene militärische Einheiten, die die jeweilige Regionalsprache als alleinige Kommandosprache benutzen. Dort hat dann also  jede regionale Nationalität eigene militärische Einheiten mit eigener Sprache. Insofern müssen die militärischen Verbände im Nordirak als eigene kurdische militärische Einheiten zusammengefasst werden. Dabei können sich die Kurden durchaus auf die genannten Vorbilder westlicher Demokratien berufen.

 

Viele gesamteuropäische Institutionen haben Deklarationen und Verordnungen für Rechte nationaler Minderheiten und Völker, für den Schutz ihrer Sprachen und Kulturen erlassen, so z.B. das Europäische Parlament, der Europa Rat, die Parlamentarische Versammlung des Europa Rats, die Stiftung für Interethnische Beziehungen, die Versammlung der Europäischen Regionen sowie die Mitteleuropäische Initiative.

 

Alle diese Deklarationen legen besonderer Rechte einzelner Nationalitäten fest.  Auch deshalb hat der mehrheitlich kurdische Nordirak ein Recht auf eine selbst verwaltete Regionalautonomie. Aber auch die kleineren Volksgruppen Irakisch-Kurdistan  wie die Yeziden, die Assyrochaldäer, die Turkmenen und Araber müssen kulturelle und sprachliche Minderheitenrechte erhalten. Viele dieser Rechte im schulischen und sprachlichen Bereich sind für die kleineren Volksgruppen der bisherigen Schutzzone im Nordirak realisiert worden, so die Einrichtung von assyrochaldäischen  Ober- und Grundschulen, von Zeitungen  und die garantierte Parlamentsvertretung. Dazu müssen auch Rechte lokaler Selbstverwaltung, auch auf Ort- oder  Distriktebene zum Beispiel für die Yezidi im Sinjargebiet kommen.

 

Dringend garantiert und realisiert muss das Recht auf Rückkehr für alle Vertriebenen sein. Die endgültigen Grenzen der Autonomen Region sollten durch Plebiszite der Alteingesessenen nach ihrer Rückkehr etwa in den Regionen Mandali, Kirkuk, Sinjar, Khanaqin, Camcamal festgelegt werden. In diesem Zusammenhang muss die völlige Gleichberechtigung der Religionen nicht nur der assyro-chaldäischen Christen und Armenier, sondern auch der kurdischen religiösen Gemeinschaften der Sunniten, Shiiten und der Yeziden garantiert werden.

 

Prinzipien der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Zivilgesellschaft besitzen weltweit Gültigkeit. Sie werden sich eines Tages auch in der arabischen wie der islamischen Welt durchsetzen. Seit 1991 hat die Demokratie auch in Irakisch-Kurdistan Fortschritte gemacht. So stehen den beiden größten kurdischen Parteien noch große Aufgaben bevor. Weder die Demokratische Partei Kurdistan noch die Patriotische Union dürfen sich vor dieser Aufgabe drücken. Eine Fortdauer  einer autoritären Herrschaft einer Partei, sei es im Norden, sei es im Süden des Autonomiegebiets, würde den Jahrzehnte langen kurdischen Freiheitskampf unglaubwürdig machen.

 

Wir hoffen, dass sehr bald die beiden kurdischen Parteien demokratische Spielregeln befolgen und dass sich das Jahr 1966 im Nordirak nicht wiederholen wird.

 

Dazu gehört, dass

 

-          im Nordirak freie Wahlen stattfinden, an denen sich alle

     Parteien beteiligen dürfen,

-          eine gemeinsame Regierung und Administration im gesamten Nordirak gebildet wird,

-          die Truppen beider Parteien zu einer nordirakischen Armee vereinigt werden, die ihrerseits einen autonomen Teil der Gesamtstreitkräfte des Irak bilden müssen,

 

Wir wünschen Ihnen bei der Realisierung dieser notwendigen Schritte viel Erfolg und danken für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Ihr

Tilman Zülch

Präsident/ Vorsitzender (D)

Vizepräsident/Vizevorsitzender André Rollinger (L),

Vorstandsmitglieder Hanspeter Bigler (CH), Hans Bogenreiter (Ö),

Fadila Memisevic (BiH), Mateo Taiban (ST/I)

 

 

PS: Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat schon 1975 gemeinsam mit anderen internationalen Menschenrechtsorganisationen eine Kampagne gegen die Zerstörung des irakischen Kurdistan und die Vertreibung  der kurdischen Bewegung und Bevölkerung unter Mustapha Barzani geführt. Sie hat dann die Aufnahme eines Kontingents kurdischer Flüchtlinge in Deutschland durchgesetzt. Sie hat 1986/1987 als erste über Giftgasangriffe auf kurdische Dörfer schon ein Jahr vor Halabja berichtet. Die Gesellschaft hat die führende Beteiligung deutscher Firmen am Aufbau der irakischen Giftgasindustrie aufgedeckt und wurde vom Bonner Landgericht  1987 wegen Beleidigung dieser Firmen zu 2 x DM 500.000,-- verurteilt. Das Urteil wurde ein Jahr später vom Kölner Oberlandesgericht revidiert. Unsere Menschenrechtsorganisation hat dann jahrelang ein Lager der Giftgasflüchtlinge in der Türkei unterstützt. Sie hat im Herbst 1990 die Waffenlieferungen der Firma Messerschmidt-Bölkow- Blohm an die irakische Luftwaffe aufgedeckt und im Winter 1990/1991 den internationalen Medien im Februar 1991 in Jerusalem während des Golfkrieges einen Report über den Genozid an Kurden und  Assyro-Chaldäern vorgelegt und danach in Bonn über die Beteiligung deutscher Firmen am Aufbau irakischer Scut-Raketen  nachgewiesen. Die GfbV hat dann nach der Massenflucht der Kurden in die Türkei eine Medienkampagne gemeinsam mit vielen kurdischen Organisationen geführt, das Flüchtlingslager Üzümli (Deshtan) in den kurdischen Bergen mit 50.000 Insassen versorgt und nach der Rückkehr der Kurden den Wiederaufbau von über 100 Dörfern vor allem im Barzantal initiiert. Die GfbV hat viele Jahre lang die kurdische Exilbewegung in Deutschland und auch die Flüchtlinge aus dem irakischen Kurdistan unterstützt. Der Gründer und Generalsekretär der GfbV Tilman Zülch hat mehrere Bücher und Menschenrechtsreporte über kurdische Probleme herausgegeben.